Parallelausschreibung

Gleichzeitige Ausschreibung mehrerer Beschaffungsalternativen eines Vorhabens. Für die Bieter ergibt sich dadurch das Risiko, dass sie sich (unter Kostenaufwand) für eine Variante bewerben, die letztendlich nicht realisiert wird (siehe auch A-B-C-Ausschreibung).

PPP/ÖPP-Vertragsmodelle

Bei PPP-Projekten wird unter folgenden Vertragsgrundmodellen unterschieden: Erwerbermodell; Leasingmodell; Vermietungsmodell; Inhabermodell; Contractingmodell; Konzessionsmodell. In der Praxis gibt es aber häufig auch Kombinationen dieser Modelle.

PPP/ÖPP-Eignungstest

Da sich nicht jedes Projekt für die Realisierung als PPP eignet, findet zu Beginn der Projektphase eine Prüfung auf grundsätzliche Eignung der Aufgabe statt. Der Eignungstest wird am Ende der ersten Phase der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt und entscheidet über die weitere Verfolgung der PPP-Alternative für das entsprechende Vorhaben. Untersucht wird, ob die Maßnahme bestimmte Anforderungskriterien erfüllt (bspw. hinsichtlich der Risikoallokation, des Projektvolumens, der Wettbewerbssituation oder gesamtwirtschaftlicher Effekte).

ÖPP-Beschleunigungsgesetz

Das ÖPP-Beschleunigungsgesetz trat im Juli 2005 in Kraft. Es sollte die Durchsetzung von PPP-Projekten in Deutschland vorantreiben, indem es die gesetzlichen Rahmenbedingungen verbessert.

Öffentliche Verschuldung

Unter der öffentlichen Verschuldung versteht man die zusammengefassten Schulden der öffentlichen Hand (Bund, Länder, Kommunen) gegenüber Dritten. Aufgrund der hohen öffentlichen Verschuldung wird die PPP-Beschaffungsvariante in Deutschland aufgrund ihrer möglichen Einsparpotentiale gegenüber der Eigenrealisierung oft nur als Finanzierungsalternative gesehen und qualitative Vorteile (z.B. durch die Lebenszyklusbetrachtung) vernachlässigt.

Öffentlich-Private Partnerschaft

Die langfristige, vertraglich geregelte Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben beschrieben. Die Zusammenarbeit erfolgt dabei über den gesamten Lebenszyklus des Projekts (siehe Lebenszyklusansatz), wobei sich der Auftraggeber auf die Bestimmung sowie die Kontrolle der vorgegebenen Ziele beschränkt. Die Finanzierung übernimmt der private Auftragnehmer, es ist jedoch auch üblich, dass die Endfinanzierung an den Auftraggeber abgetreten wird (siehe Forfaitierung). Die mit dem Projekt verbundenen Risiken werden zwischen den Partnern aufgeteilt.

Nutzwertanalyse

Die Nutzwertanalyse ist ein nicht-monetäres Bewertungsverfahren. Sie wird bei PPP-Projekten im Rahmen der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung angewandt und dient der Berücksichtigung qualitativer Faktoren. Dazu legt man zunächst Bewertungskriterien fest, die dann je nach Bedeutung gewichtet und anschließend rechnerisch ausgewertet werden.

Nutzungsüberlassungsmodell

Der private Auftragnehmer erhält das Recht, ein Grundstück zum Zwecke eines Bau- oder Sanierungsprojekts zu nutzen. Nach der Bauphase wird es dem öffentlichen Auftraggebers gegen ein Nutzungsentgelt zur Nutzung überlassen. Die Nutzungsüberlassung erfordert kein Erbbaurecht, die Kosten für eine Grundstückstransaktion können so eingespart werden. Formen des Nutzungsüberlassungsmodells sind z.B. das Mietmodell und das Leasingmodell.

Nießbrauch

Der Nießbrauch ist das Recht, alle Nutzungen einer Sache. Er ist grundsätzlich weder veräußerbar noch vererbbar, kann jedoch gemäß § 1059 S. 2 BGB auf eine andere Person übertragen werden. Der Nießbrauch von Grundstücken wird in der Praxis vor allem zur Versorgung der Nießbrauchberechtigten und zur Besicherung (z.B. zur Bestellung eines Grundpfandrechts) vereinbart. Der Berechtigte kann das Grundstück prinzipiell uneingeschränkte nutzen, bestimmte Nutzungen können aber ausgeschlossen werden.