Genehmigungsverfahren
Bei einem PPP-Vertrag ist i.d.R. die Genehmigung der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde notwendig, da ihm meist langfristige Zahlungsverpflichtungen der öffentlichen Hand zugrunde liegen.
Bei einem PPP-Vertrag ist i.d.R. die Genehmigung der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde notwendig, da ihm meist langfristige Zahlungsverpflichtungen der öffentlichen Hand zugrunde liegen.
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (auch Kartellgesetz) ist die Zentralnorm des deutschen Kartell- und Wettbewerbsrechts und dient einem ungehinderten Wettbewerb zwischen den Marktakteuren. Es reglementiert vor allem den Missbrauch von Marktmacht und Absprachen (Kartellbildung). Zudem enthält es auch Vorschriften des Vergaberechts, weshalb es bei PPP-Ausschreibungen beachtet werden muss.
Der Funktionsbauvertrag bezieht sich auf eine funktionale Leistungsbeschreibung, die sich auf die Anforderungsmerkmale beschränkt, ohne deren Umsetzung detailliert zu beschreiben.
Kapital, dass einem Unternehmen durch einen Dritten für einen befristeten Zeitraum, also nicht dauerhaft, zur Verfügung gestellt wird. Die Kapitalüberlassung ist nach allgemeinen schuldrechtlichen Regeln kündbar und begründet einen Vergütungsanspruch.
PPP-Projekte werden entweder ausschließlich oder zum Großteil mittels Fremdkapital finanziert. Als Fremdkapitalgeber dienen meist Banken.
Unter der Forfaitierung versteht man einen Forderungsverkauf. Sie ist eine der üblichen Finanzierungsvarianten bei PPP-Projekten. Dabei wird meistens die Forfaitierung mit Einrede-, Einwendungs- und Aufrechnungsverzichtserklärung verwendet, bei der der Auftragnehmer seine Entgeltforderungen gegenüber. dem Auftraggeber an die finanzierende Bank verkauft. Dadurch kann die Bank auf die Bonität der öffentlichen Hand abstellen, was kommunalkreditähnliche Kreditkonditionen ermöglicht und die Gesamtkosten reduzieren kann.
Unter Fördermitteln versteht man Zuschüsse der öffentlichen Hand oder der EU, die zur Finanzierungsunterstützung von Projekten beantragt werden können. Sie müssen i.d.R. nicht zurückgezahlt werden und verringern somit die benötigten Fremdmittel, die Mittelverwendung wird aber vorgeschrieben.
Neben Zuschüssen gelten auch zinsgünstige Darlehen von Instituten mit Förderauftrag (z.B. Kreditanstalt für Wiederaufbau, Europäische Investitionsbank) als Fördermittel.
Als Financial Close wird der Abschluss der Finanzierungsverträge bezeichnet. Zu diesem Zeitpunkt muss die Finanzierungsstruktur feststehen.
Die Machbarkeitsstudie (engl. feasibility) dient der Überprüfung der Realisierbarkeit eines Projekts. Bei einem negativen Ergebnis gilt das Projekt als unwirtschaftlich und wird entweder nicht durchgeführt oder ggf. modifiziert. Sie ist die Grundlage für einen Wirtschaftlichkeitsvergleich.