Ausbauziele
Deutschland und die Europäische Union (EU) haben zum Ausbau der erneuerbaren Energieträger konkrete Ziele festgelegt. Mit der 2009 in Kraft getretenen EU-Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen wurde das europäische Gesamtziel, den Anteil aller erneuerbaren Energien am Brutto-Endenergieverbrauch bis zum Jahr 2020 auf 20 Prozent anzuheben, in nationale Ausbauziele überführt. Zusätzlich legt das 2010 verabschiedete Energiekonzept der Bundesregierung für die Jahre nach 2020 folgende Anteile erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch als Ziel fest: 30 % bis 2030, 45 % bis 2040, 60 % bis 2050. Neben Strom soll auch der Bedarf an Wärme immer mehr durch Erneuerbare Energien gedeckt werden.