Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ist 2009 mit dem Ziel verabschiedet worden, den Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte bis zum Jahr 2020 auf 14 % zu erhöhen. Das Gesetz gilt verpflichtend für öffentliche Gebäude bzw. Gebäude in öffentlicher Hand, die neu geplant und gebaut werden oder bestehende Gebäude, die angebaut und umgebaut werden, oder Bestandsgebäude die grundlegend saniert werden, und schreibt vor, einen festgelegten Anteil an Erneuerbaren Energien für die Energieversorgung zu nutzen.
Für eine energetische Sanierung im Gebäudebestand, wie z.B. Wärmedämmung oder Anschluss an ein Fernwärmenetz, stehen verschiedene Investitions- und Förderprogramme zur Verfügung.

Energiesparverordnung (EnEV)

Die Energiesparverordnung (EnEV) ist 2002 in Kraft getreten und schreibt Bauherren bautechnische Standardanforderungen vor, um einen effizienten Betriebsenergiebedarf ihres Gebäudes oder Bauprojektes zu erreichen. Sie gilt sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude (z.B. Bürogebäude oder bestimmte Betriebsgebäude).

Energiekommunen

Der Begriff Energiekommune betitelt Städte und Gemeinden, die ihre kommunale Energiepolitik auf die Versorgung durch Erneuerbare Energien ausgerichtet haben und damit die Wertschöpfungskette abdecken. Die Bezeichnungen „Energiegemeinde“, „Klimakommune“, „Energiestadt“ oder „Energiedorf“ sind ebenfalls gebräuchlich und beschreiben denselben Umstand.

Energiegenossenschaft

Energiegenossenschaften sind selbstständige Vereinigungen von Bürgern, die sich auf freiwilliger Basis zusammenschließen, um Energie aus erneuerbaren Quellen unabhängig produzieren und anbieten zu können. Darüber hinaus bieten Energiegenossenschaften Anlage- und Investitionsmöglichkeiten in lokale und regionale Energieprojekte. Beispielsweise kann durch den gemeinschaftlichen Aufkauf der Strom- und Wärmenetze vielfältige Produkt-, Dienstleistungs- und Versorgungsangebote für die Region geschaffen werden. Die Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energiequellen in das öffentliche Netz wird Staat vergütet (Einspeisevergütung)
Durch den Erwerb von einem oder mehreren Genossenschaftsanteilen kann jeder Bürger einer Genossenschaft beitreten und sich so an der Unternehmung beteiligen.

Energie-Contracting

Ein Modell zur Finanzierung, Errichtung und zum Betrieb von Energieanlagen stellt das Energie-Contracting dar. Die Aufgaben werden an einem spezialisiertem Dienstleistungsunternehmen (Contractor) übertragen, das durch seine finanziellen, personellen und informatorischen Ressourcen sowie seine praktischen Erfahrungen eine Anlage wirtschaftlicher betreiben kann. Der öffentliche Auftraggeber schließt daher mit ihm eine vertragliche Abmachung zur Erbringung von Energiedienstleistungen.

Energieautarkie

Energieautarkie beschreibt den Zustand einer dezentralen, nahe am Endverbraucher organisierte Energiebereitstellung. Die dezentrale Energieversorgung einer Gemeinde, Stadt oder Region mithilfe von erneuerbaren Energien fördert die Unabhängigkeit von der Energiebereitstellung durch Dritte wie z.B. großtechnische Anlagen, Großkonzerne oder dem Ausland und mindert die Nutzung fossiler Energieträger.

EEG-Novelle 2014

Die neuen Bestimmungen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gelten seit dem 1. August und haben die Rahmenbedingungen für die Förderung für Erneuerbare Energien auf eine neue Grundlage gestellt. Für Anlagen, die nach dem 1. August 2014 in Betrieb gegangen sind, wurde die Einspeisevergütung durch das Modell der Direktvermarktung abgelöst. Die sogenannte Marktprämie gleicht die Differenz zwischen erzieltem Marktpreis und den gesetzlich festgelegten Vergütungssätzen für Erneuerbare Energieträger aus.
Darüber hinaus bereitet die EEG-Novelle die Umstellung der Fördermodelle auf Ausschreibungsverfahren vor, denn die Förderhöhe für Erneuerbare-Energien-Projekte soll ab 2017 mittels Ausschreibungen wettbewerblich ermittelt werden. Derzeit läuft ein Pilotprojekt um das neue Ausschreibeverfahren bei der Photovoltaik-Förderung zu testen.

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Der Ausbau von erneuerbaren Energien und Ökostrom ist eine zentrale Säule der Energiewende. Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das im Jahr 2000 verabschiedet und seitdem stetig weiterentwickelt wurde (EEG 2004, EEG 2009, EEG 2012, PV-Novelle, EEG 2014), wird das Ziel verfolgt, die Energieversorgung umzubauen und den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf mindestens 20 Prozent und bis 2050 sogar auf 80 Prozent zu steigern. Vor allen mit der Novellierung des EEG am 01. August 2014 wurden einschneidende Veränderungen an der Förderung für Erneuerbare-Energien-Projekte vorgenommen.

Energetische Sanierung

Unter Energetische Sanierung, auch thermische Sanierung genannt, sind alle Modernisierungsmaßnahmen vereint, die dazu dienen, den Energieverbrauch eines Gebäudes für Heizung, Warmwasser und Lüftung zu reduzieren. Es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Gebäudesanierung, beispielsweise wenn ein Gebäude gekauft oder geerbt wird. Im Bedarfsfall muss der neue Besitzer Dach- und Wanddämmung anbringen sowie Heizrohre isolieren und Heizkessel und Gasöfen austauschen. Eine Steigerung von Energieeinsparung und Energieeffizienz ist durch den intensiver Ausbau innovativer Umwelttechnologien in den letzten Jahren immer einfacher zu erzielen. Für die Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen stehen vielfältige staatlicher Förderungen zur Verfügung.

Einspeisevergütung

Für die Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energiequellen in das öffentliche Netz sieht das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine gesetzlich festgelegte Mindestvergütung vor.